Rechtliche Klarheit und familiäre Tragfähigkeit gehören zusammen.

Eine juristische Entscheidung kann Struktur geben. Nachhaltige Stabilität entsteht jedoch dort, wo Kommunikation, Verantwortung und Beziehungsebene mitgedacht werden.

Wir begleiten Eltern dabei,

› Verantwortung in den eigenen Händen zu behalten
› Kooperation im Sinne der Kinder zu stärken
› Lösungen zu entwickeln, die im Alltag bestehen

Kinder sind es wert, dass Eltern diesen Weg bewusst gestalten.

Typische Bruchstellen nach Trennung

Punkt 1

Selbstfürsorge der Eltern

› Aufarbeitung von Kränkungen, Verletzungen und Schuldgefühlen
› Trennung als Lernchance verstehen
› Stärkung der emotionalen Selbstregulation

Punkt 2

Obsorge & Kontakt

› Klärung der Obsorge
› Entwicklung tragfähiger Kontakt- und Betreuungsmodelle – unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse der Kinder (z.B. Kleinkinder bis 3 Jahre oder Pubertierende)
› Einbindung von Kinderinterviews – altersadäquat und lebensnah
› Laufende Anpassung bestehender Regelungen an Alter und Lebensumstände

Punkt 3

Organisation der getrennten Familie

› Entwicklung eines klaren Kommunikationskorridors
› Neudefinition elterlicher Rollen und Verantwortungen
› Umgang mit Mental Load
› Umgang mit kinderbezogenen Kosten im Fall einer Doppelresidenz
› Gestaltung von Feiertagen und Familienritualen
› Umgang mit Einflüssen aus Familie und Freundeskreis
› Moderierte Elterngespräche
› Begleitung bei Entscheidungsprozessen (Kindergarten, Schule etc.)
› Unterstützung bei Patchwork-Konstellationen

Punkt 4

Die Kinder im Blick

› Wenn Kinder Symptome entwickeln
› Mitbestimmung und elterliche Führung in Balance bringen
› Vermeidung von Loyalitätskonflikten
› Umgang mit Kontaktverweigerung

Punkt 5

Form der Begleitung

› Eltern: Einzel-, Eltern- oder kombinierte Settings
› Kind(er): Einzelsetting
› interdisziplinäres Angebot: Elternberatung & Begleitung von Kindern (ggf. zur Einholung der kindlichen Befindlichkeit)
› Tandem-Beratung: zwei Beraterinnen stehen Ihnen als Staff zur Verfügung (v.a. für besonders verfahrene Situationen hilfreich)

Erarbeitete Vereinbarungen hinsichtlich Obsorge und Kontaktrecht empfehlen wir durch die jeweilige Rechtsvertretung prüfen und rechtlich formulieren zu lassen. Unsere Arbeit ergänzt die juristische Klärung – sie ersetzt sie nicht.

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